Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen von Sirius Marketing erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweiligen individuellen Angebote an den Kunden. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Sirius Marketing mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Sirius Marketing ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Sirius Marketing auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Leistungen und Angebote von Sirius Marketing richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute (HGB).
§ 2 Leistungen
(1) Sirius Marketing erbringt für Unternehmer umfassende Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen AMAZON-FBA, des Performance-Marketings und des Shopaufbaus. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Sirius Marketing dem Kunden dabei aber nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Unternehmenskennzahlen oder Umsatzgrenzen.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Sirius Marketing zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Sirius Marketing, bleibt der Vergütungsanspruch von Sirius Marketing unberührt.
(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Drittanbieter wie AMAZON jederzeit dazu berechtigt sind, Benutzerkonten ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen beziehungsweise zu löschen. Für ein solches Vorgehen ist Sirius Marketing nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Sirius Marketing bleibt in diesen Fällen unberührt.
(4) Bei der Inanspruchnahme von Diensten Dritter gelten deren Bedingungen. Diese sind vom Kunden zu beachten. Sirius Marketing schuldet insoweit keine Überprüfungen.
(5) In Bezug auf die von Sirius Marketing zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Sirius Marketing hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Sirius Marketing ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von Sirius Marketing inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.
(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten (auch Impressum und Datenschutzerklärung) innerhalb eines von Sirius Marketing GmbH erstellten Shops ausschließlich selbst verantwortlich. Etwaige dem Kunden überlassene Rechtstexte sind lediglich als Muster/Platzhalter zu verstehen und vom Kunden gegebenenfalls eigenverantwortlich zu überprüfen.
(9) Die bei Sirius Marketing gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(10) Sirius Marketing ist berechtigt mit dem jeweils aktuellen Firmenlogo des Kunden im Internet und den sozialen Medien zu werben.
(11) Etwaige erforderliche Lizenzen/Gebühren/Kosten für die Inanspruchnahme von Drittanbieterdiensten-/Services sind stets vom Kunden zu tragen und vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender Vereinbarung nicht von der mit Sirius Marketing vereinbarten Vergütung umschlossen.
(12) Der Kunde ist verpflichtet Sirius Marketing während der Vertragslaufzeit stets alle benötigten Logins und Zugänge zur Verfügung zu stellen.
(13) Zur Erreichung der mit dem Kunden gesetzten Unternehmensziele wird dem Kunden die Zusammenarbeit und der Warenbezug über die Nutrics GmbH empfohlen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Sirius Marketing und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von Sirius Marketing unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) Sirius Marketing kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Sirius Marketing kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Sirius Marketing nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Sirius Marketing überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Sirius Marketing ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Sirius Marketing gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Sirius Marketing hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Sirius Marketing angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Vertraglich vereinbarte Vergütungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung durch Sirius Marketing fällig, ohne dass es einer weiteren Aufforderung/Mahnung des Kunden bedarf. Im Falle des Zahlungsverzugs kann Sirius Marketing Mahngebühren nach § 288 Abs. 5 BGB erheben.
(3) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine Sirius Marketing erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(4) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Sirius Marketing nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Sirius Marketing stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(5) Sirius Marketing stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Sirius Marketing zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Danach kann das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Eine bereits erhobene Setup- und Einrichtungsgebühr fällt im Verlängerungsfall jedoch nicht ein weiteres Mal an.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Sirius Marketing beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Sirius Marketing eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Sirius Marketing vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Sirius Marketing sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Sirius Marketing in Verzug, ist Sirius Marketing berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Sirius Marketing wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) Sirius Marketing wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Sirius Marketing ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Sirius Marketing gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Sirius Marketing unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber Sirius Marketing zu gewährleisten. Sirius Marketing behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über Sirius Marketing und deren Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Sirius Marketing stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und Mitarbeitern von Sirius Marketing umzugehen. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist Sirius Marketing nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu Programm- und Trainingsinhalten von Sirius Marketing nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an Seminaren von Sirius Marketing auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Sirius Marketing bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 10 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen
(1) Während der Trainings und Live Calls von Sirius Marketing geben andere Coaching-Teilnehmer unter Umständen persönliche oder betriebliche Informationen preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
(2) Sirius Marketing ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu allen Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Sirius Marketing bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 11 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen
(1) Dem Kunden sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung der Trainings- und Programmabläufe von Sirius Marketing und/oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von Sirius Marketing zur Verfügung gestellten Trainingsstrukturen.
(2) Sirius Marketing ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu Programmen, Inhalten und Trainings von Sirius Marketing nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Sirius Marketing bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Sirius Marketing erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Sirius Marketing für den Kunden erstellt wurden. Das Recht zur Bearbeitung (§23 UrhG) wird nicht auf den Kunden übertragen.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Sirius Marketing nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Sirius Marketing über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 13 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Sirius Marketing anderweitig eingeräumt.
§ 14 Haftung
(1) Sirius Marketing haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sirius Marketing nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Sirius Marketing nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass Sirius Marketing überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Sirius Marketing insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Sirius Marketing maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Sirius Marketing und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Sirius Marketing. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Sirius Marketing.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Sirius Marketing und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 24.06.2022 © Vervielfältigung verboten